Die Videoüberwachung in den Räumlichkeiten der ITvision GmbH erfolgt ausschließlich zur Wahrung berechtigter Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Sie dient dem Schutz von Personen, Eigentum und Infrastruktur.
Eine Datenschutz-Folgenabschätzung wurde geprüft und ist aufgrund der Art und des Umfangs der Überwachung nicht erforderlich.
Die Kameras sind so ausgerichtet, dass keine öffentlichen Bereiche gefilmt werden. Es erfolgen keine Tonaufnahmen. Die Einsichtnahme erfolgt ausschließlich durch befugte Personen bei begründetem Anlass.
Die Speicherdauer der Aufzeichnungen beträgt maximal 72 Stunden, eine längere Speicherung erfolgt nur im konkreten Anlassfall (z. B. zur Beweissicherung bei Straftaten).